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11.03.2024

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 »Alte Niederkleiner Straße, 3. Änderung«

Öffentliche Bekanntmachung Nr. 13/2024
Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf, Kernstadt
Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 27 „Alte Niederkleiner Straße, 3. Änderung“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 01.06.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27„Alte Niederkleiner Straße, 3. Änderung“ beschlossen.
Im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs hat die Stadt Stadtallendorf die Grundlagen für die Erweiterung des Dokumentations- und Informationszentrums (DIZ) sowie die Neugestaltung des Aufbauplatzes gelegt. Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Entwurfskonzepts geschaffen werden. Insbesondere ist die Änderung der Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und den überbaubaren Grundstücksflächen in einem räumlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 27 „Alte Niederkleiner Straße“ erforderlich.
Das Plangebiet befindet sich im Zentrum der Kernstadt Stadtallendorfs. Es umfasst in erster Linie das Grundstück des sog. Aufbaugebäudes sowie des östlich vorgelagerten Aufbauplatzes. Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst in der Flur 44 ein Teilstück des Flurstücks 706/176 (tw.) in der Gemarkung Stadtallendorf und besitzt eine Größe von rd. 0,5 ha.
Die räumliche Lage des Plangebiets geht aus der nachstehenden Übersichtskarte hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).


2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 27 „Alte Niederkleiner Straße, 3. Änderung “ inkl. Begründung liegen im Zeitraum von

Montag, den 11.03.2024, bis einschließlich Freitag, den 19.04.2024,


im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich 4, 1. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rahmen der Öf-fentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Entwurfsunterlagen sowie der Inhalt der Bekanntmachung werden in dem o.g. Zeitraum auch im Internet auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf unter dem nachfolgend genannten Link:
https://www.stadtallendorf.de/Leben/Bauen-Wohnen/Öffentlichkeitsbeteiligung
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Anregungen können im o.g. Zeitraum in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse: magistrat@stadtallendorf.de zu übermitteln. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Die räumliche Lage des Plangebiets sowie der Entwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).

Stadtallendorf, 26.02.2024

Der Magistrat der
Stadt Stadtallendorf

Christian Somogyi
Bürgermeister

Bekanntmachung

BPLNr27_NiederkleinerStr-3Aend_A_Begruendung

BPLNr27_NiederkleinerStr-3Aend_B_Festsetzungen

BPLNr27_NiederkleinerStr-3Aend_C_Planteil