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12.11.2020

Standesämter richten Notfallvertretungen ein

Die Ostkreis-Kommunen Stadtallendorf, Amöneburg, Kirchhain, Neustadt (Hessen) und Rauschenberg werden künftig im Bereich Personenstandswesen eng zusammenarbeiten.

Für den Fall, dass ein Standesamt durch Personalausfälle nicht beurkunden kann, wurde eine Notfall-Vereinbarung geschlossen, wodurch eine gegenseitige Vertretung sichergestellt werden kann. Dieses Thema war in allen beteiligten Städten in der Vergangenheit immer wieder diskutiert worden.

Die jetzt geschlossene Vereinbarung stellt eine Lösung für alle beteiligten Standesämter dar.

Auch seitens der Standesamtsaufsicht beim Landkreis Marburg-Biedenkopf wurden diese Vorschläge positiv begleitet. So wurden untereinander Absprachen getroffen und im Falle einer Vertretung würde z.B. ein Bestatter an ein anderes, beteiligtes Standesamt verwiesen. Die dortigen Standesamtskollegen erhalten künftig Zugriff auf die vorhandenen Register und die Berechtigung für das Fachverfahren des anderen Standesamtes.

Im Falle einer Vertretung bei Eheschließungen kommt der Vertretungs-Standesbeamte selbstverständlich an den Ort der Eheschließung. Hier waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass man dem Wunsch des Brautpaares, in seiner Heimatstadt zu heiraten, nachkommen sollte.

Entsprechende organisatorische Absprachen wurden bei einer Zusammenkunft der Standesbeamten getroffen.

Zwischenzeitlich wurden die Standesbeamten*innen aller beteiligten Städte durch die einzelnen Gremien mit entsprechender Ernennungsurkunde ernannt und mit Siegelführung ausgestattet, dadurch wurden die formalen Voraussetzungen geschaffen und die Umsetzung kann mit sofortiger Wirkung starten.

Quelle: Magistrat der Stadt Stadtallendorf