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28.05.2020

Friedhofordnung

Durchführung von Trauerfeiern und Beerdigungen

auf den Friedhöfen der Stadt Stadtallendorf einschließlich der Stadtteile


mit der Achten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 27.04.2020 (GVBl. S. 282) wurden u. a. die Dritte und die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus geändert.
Diese Änderungen ermöglichen wieder Zusammenkünfte im Rahmen von Trauerfeierlichkeiten und Be-stattungen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen und bedingen eine Anpassung der seit 25.03.2020 geltenden Regelungen.

Unter Berücksichtigung der derzeitigen Verordnungslage ist auf den
Friedhöfen der Stadt Stadtallendorf einschließlich der Stadtteile
ab Montag, dem 11.05.2020
bis auf Weiteres folgende Vorgehensweise zu praktizieren:

• Zusammenkünfte im Rahmen von Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen sind möglich, die Beschrän-kung auf einen bestimmten Personenkreis entfällt.
• Ein Sicherheitsabstand zwischen den Personen von mindestens zwei Metern ist zwingend einzuhal-ten. Darauf sollten die Bestatter dezent hinweisen. Ausnahme bei Personen, die in einem gemeinsa-men Haushalt leben.
• Für Trauerfeierlichkeiten bleiben bis auf Weiteres die Trauerhallen geschlossen.
• Eine Trauerfeier vor der Halle und ein gemeinsamer Gang zur Grabstätte kann erfolgen.
• Möglich ist die Nutzung der Orgeln und eine Musikübertragung aus den Trauerhallen nach draußen.
• Die Verpflichtung zur Erstellung von Teilnehmerlisten entfällt.
Eine Änderung dieser Vorgaben, insbesondere bei geänderten rechtlichen Grundlagen, bleibt ausdrück-lich vorbehalten.

Christian Somogyi
Bürgermeister

Quelle: Magistrat Stadtallendorf