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Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft beantragen
[Nr.99082008007000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Patentanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gründen möchten, müssen Sie die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft beantragen.

Hinweis: Neben der GmbH können auch Partnergesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts etc. gegründet werden. Diese müssen sich zwar auch an den beruflichen Anforderungen (insbesondere § 52a Patentanwaltsordnung) orientieren, bedürfen jedoch keiner Zulassung durch die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München

Tel: +49 89 242278-0
Fax: +49 89 242278-24

E-Mail: dpak@patentanwalt.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular, gegebenenfalls mit Anlagen
  • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrag oder beglaubigte Kopie
  • Zulassungsurkunden der Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten in beglaubigter Kopie
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme: 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall) beziehungsweise eine vorläufige Deckungszusage im Original

Fachlich freigegeben durch

Patentanwaltskammer
Geschäftsführerin RAin Elisabeth Reinhard
Tal 29
80331 München

Tel. +49 89 2422780
eMail: dpak@patentanwalt.de

Zuständige Stelle

Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München

Tel: +49 89 242278-0
Fax: +49 89 242278-24

E-Mail: dpak@patentanwalt.de

Gebühren

  • Gebühr: 1200,00 Euro
    Zulassungsgebühr