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Gewerbliche Erlaubnis nach Sprengstoffrecht beantragen
[Nr.99089006001000 ]

Leistungsbeschreibung

Eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie, um gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen oder den Verkehr diesen zu betreiben.

Der Umgang beinhaltet das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Verwenden und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen. Ebenfalls ist der Transport, das Überlassen und die Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte vom Umgang umfasst.

Der Verkehr beinhaltet die Bereitstellung auf dem Markt, den Erwerb, das Überlassen und das Vermitteln des Erwerbs, des Vertriebs und des Überlassens explosionsgefährlicher Stoffe.

Die Erlaubnis wird auf Antrag durch die zuständige Behörde erteilt.

Die Ausstellung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Bei Prüfung der Zuverlässigkeit werden Auskünfte bei Folgenden Stellen angefordert: Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister, staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister, Landeskriminalamt, Verfassungsschutzbehörde und ggf. Ausländerbehörde.

Durch die behördliche Erlaubnis wird sichergestellt, dass nur die Personen zu explosionsgefährlichen Stoffen Zugang erhalten, die den Anforderungen an einen sicheren Umgang und Verkehr gerecht werden.

Bei Beantragung einer gewerblichen Erlaubnis wird die zuständige Behörde ggf. weitere Informationen zu den vorhandenen Lagermöglichkeiten der explosionsgefährlichen Stoffe von Ihnen erfragen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Rechtsbehelf

Es kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefähr-lichen Stoffen zu erhalten, müssen von Ihnen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen zuverlässig sein. Die erforderliche Zuverlässig-keit ist normalerweise gegeben, wenn Sie sich bisher geset-zestreu verhalten haben und nicht vorbestraft sind.
  • Sie müssen über geeignete Räume oder Lagerstätten zur Aufbewahrung verfügen.
  • Eine Haftpflicht Versicherung mit ausreichender Deckungs-summe ist erforderlich.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

26.04.2023

Zuständige Stelle

zuständig sind die Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel.

Unterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Fachkundenachweis
    • Nachweis Haftpflichtversicherung
    • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

Gebühren

  • Gebühr: 205,00 - 410,00 Euro
    Für wesentliche Veränderungen fallen Gebühren in Höhe von 65 bis 410 € an. Erstellung jeder weiteren Ausfertigung einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1: 25 €