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Ausbildungseignung: Zuerkennung durch die Handwerkskammer beantragen

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie in Ihrem Handwerksunternehmen Lehrlinge ausbilden, muss zuvor von den zuständigen Stellen festgestellt werden, ob alle erforderlichen Berechtigungen sowie Eignungen zum Einstellen und Ausbilden gegeben sind. Dies geschieht durch die Handwerkskammer für die Berufsbildung in allen handwerklichen Ausbildungsberufen.

Die Ausbildungsberechtigung wird geprüft

  • vor erstmaliger Ausbildung,
  • bei jeder weiteren Ausbildung in den darauffolgenden Jahren,
  • bei Erweiterung des Ausbildungsangebotes auf einen anderen Ausbildungsberuf,
  • bei Änderung der Gesetzeslage.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist an die Handwerkskammer zu richten, die für den Ort der Betriebsstätte zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meisterprüfungszeugnis  bzw. die zuvor genannten Qualifikationsnachweise
  • Betriebsnummer (steht auf der Handwerkskarte) unter welcher der Betrieb in der Handwerksrolle registriert ist
  • Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) sowie den ausgefüllten und unterschiebenen Berufsausbildungsvertrag (sämtliche unterschriebenen Exemplare)

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfung der Ausbildungsberechtigung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung zur Eintragung in die Lehrlingsrolle bei der Handwerkskammer vorzulegen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Fachlich freigegeben am

14.04.2014

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und Handwerkskammer Wiesbaden