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Einfache Melderegisterauskunft
[Nr.99115004001001 ]

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

An wen muss ich mich wenden?

An die Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person.

Fachlich freigegeben am

14.07.2022

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport