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Bebauungsplan Nr. 24 »An der Herrenwaldstraße« - 4. Änderung im Bereich »Wetzlarer Straße«

Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf, Kernstadt;
Bebauungsplan Nr. 24 „An der Herrenwaldstraße“ – 4. Änderung im Bereich „Wetzlarer Straße“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB - Entwurfsoffenlage

(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat am 07.02.2019 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „An der Herrenwaldstraße“ – 4. Änderung im Bereich „Wetzlarer Straße“ in der Kernstadt beschlossen.

(2) Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke: 169/8, 169/9, 128/22 tlw., 128/23 und 174/5 tlw. in der Flur 29, jeweils Stadtallendorf, Kernstadt. Das Plangebiet erfasst das Sondergebiet Möbelmarkt (Einrichtungshaus Hülsta) an der Wetzlaser Straße und Teile des Münchbaches.

(3) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(4) Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist die bauplanungsrechtliche Steuerung einer Nachfolgenutzung des jetzigen Sondergebietes Möbelmarkt verbunden mit einer Nachverdichtung der bisher gewerblich genutzten Flächen. Das Gebäude soll für eine gewerbliche Nutzung (Physio- und Ergotherapiepraxis, Kleiderladen und Bürgerbüro des Deutschen Roten Kreuz) sowie für Dienstleistungen (Arztpraxen und Tanzstudio) und Wohnungen (Wohnungen, teilw. für Betreutes Wohnen) umgebaut und über die Bebauungsplanänderung als Urbanes Gebiet im Sinne des § 6a Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden. U.a. werden die Nutzungen, die Ausnutzung (GRZ) und die Baugrenzen gegenüber den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes verändert. Gleichzeitig werden die bisherigen textlichen Festsetzungen auf ihre städtebauliche Notwendigkeit und auf die aktuellen Gesetzesgrundlagen hin überprüft und angepasst. In der Summe der Änderungen erfolgt eine Nach-verdichtung und Optimierung des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches, so dass die Änderung gemäß § 13a BauGB vorgenommen werden kann.

(5) Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

(6) In Ausführung des § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung) in der Zeit vom

Montag, den 01.04.2019 bis einschließlich Mittwoch, den 08.05.2019

im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich IV - Bauen, Umwelt und Grundstücksangelegenheiten, Zimmer 2.66, zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen schriftlich oder zu Protokoll.

Gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(7) Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf (www.stadtallendorf.de) eingesehen und heruntergeladen werden.

 Stadtallendorf, 19.03.2019

Der Magistrat der
Stadt Stadtallendorf

Christian Somogyi
Bürgermeister

Planungsunterlagen:
Die nachfolgenden Entwurfsbestandteile sind als PDF-Dokumente erstellt, die mit einem entsprechenden Programm (z.B. mit dem kostenlosen „Adobe Reader“) gelesen und ausgedruckt werden können.

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