Seiteninhalt
12.07.2023

Stadtwerke Stadtallendorf fördern aktiv die Regenwasserrückhaltung

Sorge um den Klima- und Grundwasserschutz 

Etwa 75 % des Trinkwassers wird aus Grundwasser gewonnen. Dessen enorme Bedeutung für die Wasserversorgung verpflichtet alle staatlichen Ebenen und die Kommunen zu dessen Schutz. Die Europäische Union hat es daher in ihrer Wasserrahmenrichtlinie entsprechend als Schutzgut eingestuft.
Der ⁠Klimawandel⁠ wirkt sich unmittelbar auf die Wasserwirtschaft aus. Die Verfügbarkeit von Wasser in ausreichender Menge und Güte ist mittlerweile keine Selbstverständlichkeit mehr. Wir werden diesem Thema künftig bei allem unserem Handeln deutlich mehr Aufmerksamkeit widmen müssen, ist sich Bürgermeister Christian Somogyi sicher.
Betriebsleiter Rolf Weber ergänzt: „Die extrem trockenen und heißen Sommer der letzten Jahre haben die Pegel in vielen Regionen Deutschlands drastisch sinken lassen. Mit einer Verbesserung der Situation ist derzeit nicht zu rechnen.“
„Leider gibt es auch das andere Extrem – sintflutartige Regenfälle: Regenwasserrückhaltung wird nämlich auch zur hydraulischen Entlastung der Kanäle und Kläranlagen betrieben“ berichtet Weber. Niederschläge, die auf - möglichst begrünten oder auf andere Weise wasserdurchlässig gehaltenen - Oberflächen auftreffen, werden hierbei auf diesen Grundstücken verwertet oder in den Untergrund geleitet. Sie stärken die Grundwasserreservoirs. Diese Regenmengen gelangen nicht in Kanäle, die daher nicht in größerer Dimension gebaut werden müssen und überschwemmen nicht angrenzende befestigte Flächen.
Förderziele und -zwecke

Maßnahmen zur Sammlung und Nutzung des Regenwassers auf Grundstücken haben den Effekt, weniger Regenwasser in die öffentlichen Abwasserentsorgungsanlagen einzuleiten. Außerdem werden die bestehenden Grundwasserreservoirs geschont und geschützt.

Zielführend ist daher die Installation von Regenwassernutzungsanlagen (z.B. Regentonnen bzw. Hauswandtanks) und von Zisternen. Um Grundstückseigentümer/innen bei der Anschaffung bzw. beim Einbau solcher Anlagen zu unterstützen, war daher die Erstellung eines entsprechenden Förderprogramms die richtige Entscheidung.

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Förderrichtlinien in ihrer Sitzung am 01.06.2023 beschlossen. Sie treten zum 01.07.2023 in Kraft und sind hier abrufbar. Der Antragsvordruck und - soweit erforderlich - die Vermietererklärung sind unter www.stadtallendorf.de / Rathaus & Politik / Formulare & Broschüren wie folgt hinterlegt:

- Antrag auf Förderung Regenwassernutzungsanlagen und Zisternen
- Zustimmungserklärung des Vermieters gemäß Förderprogramm Regenwassernutzung

Den Text der Richtlinien und die Vordrucke sind auch direkt im Vorzimmer der Stadtwerke (Zimmer 2.44 bei Frau Dewald (Tel.-Nr. 06428 / 707-351, bzw. Frau Kloster (Tel.-Nr. 06428 / 707-361) erhältlich.

Eckpunkte des Förderprogramms

- Der Zuschuss wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch gewährt. In diesem Jahr stehen hierfür im Wirtschaftsplan 100.000 EUR zur Verfügung.
- Keine Mehrfachförderung derselben Maßnahme aus anderen Fördertöpfen.
- Fördersatz von 40% - jedoch jeweils gedeckelt durch Maximalbeträge von 500 EUR bei Regenwassernutzungsanlagen bzw. 1.000 EUR bei Zisternen.
- einkommensunabhängige Förderung.

Quelle: Stadtwerke Stadtallendorf