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27.03.2020

Wald

Der Wald ist keine Müllhalde
Illegale Müllentsorgung wird mit bis zu 50.000 Euro bestraft – Wald leidet massiv unter Folgen


Aufgrund der Corona-Pandemie verbringen viele Bürgerinnen und Bürger ihre Freizeit zu Hause. Die Zeit wird genutzt, um im Haus und Garten für Ordnung zu sorgen. Kommunale Entsorgungsbetriebe haben vielerorts geschlossen. In Folge melden die Forstämter des Landesbetriebs HessenForst vermehrt illegale Müllhalden im Wald.


Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ahndet diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Bei schwerem Ausmaß geht die Handlung in eine Straftat über. Daneben beeinträchtigt der Abfall den Wald massiv. Das Einschleppen fremder Arten bringt das Ökosystem aus dem Gleichgewicht. Grünschnitthaufen lassen den Boden ersticken und nehmen den Bodenlebewesen Luft, Licht und Wärme. Autoreifen, Farbeimer oder Benzinkanister setzen giftige Stoffe frei, die den Boden und das Grundwasser verunreinigen.


Ganz dem Motto „Das macht den Kohl auch nicht fett“ animieren illegale Mülldeponien weitere Bürgerinnen und Bürger zur Abfallentsorgung im Wald. Der Landesbetrieb HessenForst appelliert deswegen, die eigenen Mülltonnen zu nutzen oder den Hausrat und Grünschnitt auf dem eigenen Grundstück zu lagern, bis kommunale Wertstoffhöfe wieder geöffnet haben.

Bild: Archiv Forstamt