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24.01.2024

Verbot, den Standortübungsplatz der Bundeswehr zu betreten

Nutzungsregelung der bundeseigenen Verbindungsstraße Neustadt - Stadtallendorf

Es wird darauf hingewiesen, dass der Standortübungsplatz der Bundeswehr, der mit seiner Fläche Teile des Gemeindegebietes Stadtallendorf einschl. WASAG-Gelände und Teile der Gemeindegebiete Neustadt und Kirtorf umfasst und an seiner Begrenzung mit Hinweistafeln versehen ist, ohne Genehmigung nicht betreten werden darf. Der Standortübungsplatz (ehemaliger Feldflugplatz KIRTORF) ist durch Munitionssprengungen in den 50er Jahren in hohem Maße mit noch scharfer Sprengmunition und Sprengstoffrückständen kontaminiert. Fundgegenstände dürfen daher dort weder berührt noch aufgenommen oder entwendet werden. Bei Munition oder Munitionsteilen besteht Lebensgefahr.

Die Benutzung der bundeseigenen Verbindungsstraße Stadtallendorf/Neustadt mit priv. Kfz und Fahrrädern ist ohne schriftliche Genehmigung des Standortältesten nicht gestattet.

Ausnahme: Mit Fahrrädern an Sonn- und Feiertagen, dabei erfolgt die Benutzung der Verbindungsstraße auf eigene Gefahr.

Erteilte Genehmigungen sind den eingesetzten militärischen Streifen auf Verlangen vorzuzeigen.

Das WASAG-Gelände in den Bereichen Artilleriestraße - Hauptmann-Matthes-Straße (Zufahrt zur Hessenkaserne) - Finkenweg - Scharnhorststraße darf von Unbefugten weder betreten noch befahren werden.

Quelle: Stadt Stadtallendorf