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06.05.2020

Straßenverkehr

„Cruisen“ in der Stadt wird teuer


Neue Straßenverkehrsordnung bringt viele Änderungen mit sich

 Schnell mal im Halteverbot geparkt, ein wenig zu flott durch das Wohngebiet gefahren – in Zukunft kann das für den Verkehrsteilnehmer noch teurer werden. Der aktuelle Bußgeldkatalog des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Straßenentwicklung sieht ab sofort für viele Verstöße im Straßenverkehr höhere Strafen vor.

„Es mag auf den ersten Blick keinen Sinn machen, wenn man jetzt 55 statt vorher 20 Euro bezahlen muss, wenn man auf dem Geh- und Radweg parkt oder für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit einer Ordnungsstrafe von 55 Euro belegt wird,“, so Bürgermeister Somogyi, „doch man muss die Motivation des Gesetzgebers verstehen.“ Diese liegt in der Sicherheit aller Straßenverkehrsteilnehmer begründet. „Regelkonformes Verhalten“ trägt zur Sicherheit aller Bürger bei.


Die wichtigsten Details sind: Verwarngelder gibt es ab sofort in erhöhter Form für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, das Parken ohne Parkscheibe oder mit einer nicht korrekt eingestellten Parkscheibe, das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve sowie das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen und das Parken in zweiter Reihe. Auch das „unnütze Hin- und Herfahren innerorts“, also das „cruisen“, wird künftig mit 100 Euro bestraft.
Die Umsetzung der neuen Straßenverkehrsordnung 2020 wird in Stadtallendorf vom Fachdienst Sicherheit und Ordnung übernommen. „Die Überwachung des Verkehrs gehört zu den wichtigen Aufgaben“, so Somogyi, „und soll helfen, Verkehrsunfälle zu verhindern sowie die Bevölkerung beispielsweise vor Lärm und Abgasen zu schützen.“ Auch Tempoverstöße werden jetzt schärfer bestraft. Der aktuelle Bußgeldkatalog kann auf der Webseite des Ministeriums www.bmvi.de abgerufen werden.

Autor/in: Anke Koob