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21.08.2019

Stadtpass

Neuerungen für den Stadtpass in Stadtallendorf



Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat folgende Neuerungen für den Stadtpass beschlossen:

Erhalten kann den Stadtpass jede Einwohnerin und jeder Einwohner, die/der mit Hauptwohnsitz in Stadtallendorf gemeldet ist und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Grundsicherungsgesetz, Wohngeldgesetz oder dem § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) sind. Auch aufgrund geringen Gesamteinkommens der Wohn-/Bedarfsgemeinschaft kann der Stadtpass ausgestellt werden. Hier gelten folgende Einkommensgrenzen:

Alleinstehende/Alleinerziehende: 832,00 €
Familienzuschlag für
Haushaltsangehörige: 292,00 €
zzgl. bei einer Erwerbstätigkeit
pauschal: 100,00 €

Hinzugerechnet werden die Kosten der Unterkunft/Miete für angemessenen Wohnraumund Kosten der Heizung.

Einkommensnachweise der letzten sechs Monate und Nachweise für die Kosten der Unterkunft sind bei Antragstellung vorzulegen.

Der Stadtpass berechtigt zu folgenden Vergünstigungen städtischer Angebote:


Eintrittspreise Hallen- und Freibad siehe Tarifübersicht Hallen- und Freibad
Einzelfahrten Stadtbus (10er-Block) 50 %
Eintrittsentgelte bei kulturellen und sport-
lichen Veranstaltungen der Stadt
(z.B. Kommunales Kino, Kunst- u. Kulturtage usw.) 50 % auf die preisgünstigste Karte
Stadtbücherei Kinder, Jugendliche und Schüler frei
50 % Erwachsene
Kostenpflichtige Angebote der Stadtjugendpflege im Jugendzentrum, soweit kein anderer Kostenträger 50 %
Kostenpflichtige Freizeitangebote der Stadtjugendpflege, soweit kein anderer Kostenträger 50 %

Anträge für den Stadtpass erhalten Sie an der Information, im Fachbereich 3 und im Internet, auf www.stadtallendorf.de .

Familienpass
Autor/in: Anke Koob
Quelle: Magistrat der Stadt Stadtallendorf