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02.10.2023

Stadtallendorfer Programm zur Regenwasserrückhaltung überarbeitet

Zisternenförderung künftig für alle Eigenheime möglich!

Zum 1. Juli 2023 haben die Stadtwerke Stadtallendorf sehr erfolgreich das Förderprogramm zur Beschaffung und des Einbaus von Regenwasserrückhaltungs- und -nutzungsanlagen sowie von Zisternen in der Stadt Stadtallendorf etabliert.
40% Zuschuss zu Anschaffung und Einbau von Regentonnen (maximal 500 Euro) bzw. zum Einbau einer Zisterne (maximal 1.000 Euro) können von Eigenheimbesitzern als Förderung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Anschaffung im Jahr 2023 erfolgte.

Eine Ausnahme stellten bisher die Häuser dar, die laut Bebauungsplan zwingend eine Zisterne einbauen mussten. Sofern diese also im Wohngebiet vorgeschrieben war entfiel die Möglichkeit der Unterstützung.

Aus Gleichstellungsgründen gegenüber allen Antragstellenden ist diese Regelung zum 1.10.2023 aufgehoben. Künftig können die zur Verfügung gestellten Mittel von allen Hausbesitzern abgerufen werden.
Für die Regentonnen gab und gibt es keine Einschränkungen in der Förderung der Beschaffung.

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Änderung der Förderrichtlinien in ihrer Sitzung am 28.09.2023 beschlossen. Sie traten zum 01.10.2023 in Kraft und sind unter www.stadtallendorf/bekanntmachungen.de abrufbar. Der Antragsvordruck und - soweit erforderlich - die Vermietererklärung sind unter www.stadtallendorf.de / Rathaus & Politik / Formulare & Broschüren  wie folgt hinterlegt:

-       Antrag auf Förderung Regenwassernutzungsanlagen und Zisternen

-       Zustimmungserklärung des Vermieters gemäß Förderprogramm Regenwassernutzung

Den Text der Richtlinien und die Vordrucke sind auch direkt im Vorzimmer der Stadtwerke (Zimmer 2.44 bei Frau Dewald (Tel.-Nr. 06428 / 707-351, bzw. Frau Kloster (Tel.-Nr. 06428 / 707-361) erhältlich.

Eckpunkte des Förderprogramms

            - Der Zuschuss wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch gewährt.

              In diesem Jahr stehen hierfür im Wirtschaftsplan 100.000 EUR zur Verfügung.

            - Keine Mehrfachförderung derselben Maßnahme aus anderen Fördertöpfen.

            - Fördersatz von 40% - jedoch jeweils gedeckelt durch Maximalbeträge

              von 500 EUR bei Regenwassernutzungsanlagen bzw. 1.000 EUR bei Zisternen;

            - einkommensunabhängige Förderung.

Quelle: Stadtwerke Stadtallendorf