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28.11.2019

Sanierungsprogramm

Historische Gebäude werden zum neuen Zuhause


Individuelle Fachbegleitung und Förderung bei Sanierung durch Stadt


Stadtallendorf. Für die Zuhörerinnen und Zuhörer im Vortragsraum des Aufbaugebäudes kam es dem Eintauchen in die Vergangenheit gleich: Dr. Renate Buchenauer holte die hessische Tradition des Fachwerkbaus plastisch in den Raum, berichtete von historischen Bauweisen und architektonischer Zukunft eines Kulturerbes.
Der jüngste Vortrag der Vertreterin des gleichnamigen Planungsbüros in Stadtallendorf bot jedoch noch weitaus mehr: Sie informierte über das städtebauliche Förderprogramm für die historischen Ortskerne der Stadt Stadtallendorf. Ein wichtiges Thema, welches Immobilienbesitzern oder jenen, die eine historische Bausubstanz erwerben wollen, unter den Nägeln brennt, denn die lebendigen Zeitzeugen in Hausform stellen für manchen potentiellen Kaufinteressenten oder Erben oft eine Herausforderung dar. Der Blick richtet sich dann weg vom Schmuckstück, hin zur „Problemimmobilie.“ Eine fachliche Begleitung ist daher die wichtige Basis für die Entwicklung der Immobilie hin zum Glanzstück mit individuellem Wohnflair mit allen historischen Details – von der christlichen Symbolik bis hin zum „Wilden Mann“ der Hessen.
Dr. Renate Buchenauer informierte über die Intention der Stadt, wider dem Leerstand und Verfall die Idee einer baustrukturellen Entwicklung zu setzen. So werden beispielsweise Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die Schaffung von neuem Wohnraum und Maßnahmen zur Gestaltung und funktionalen Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen gefördert. Seit 2011 investierte die Stadt auf diese Weise rund 648.000 Euro. So konnten Dächer erneuert, Fassaden in Stand gesetzt und Innenausbauten seitens der Eigentümer angegangen werden. Stets begleitet vom Planungsbüro Buchenauer, welches die Antragsteller kostenlos berät. Diese Beratung ist Voraussetzung für die Antragstellung, über welche der Magistrat berät. Eine Förderbewilligung ist allerdings nur möglich, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Interessierte können ihren Antrag beim Magistrat der Stadt Stadtallendorf, Fachbereich 4, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, stellen. Ansprechpartnerin ist Dr. Heike Rupp, Telefon 06428 / 707-322.

Autor/in: Anke Koob
Quelle: Magistrat Stadtallendorf