Seiteninhalt
24.06.2020

Sören Bartol: Klagen gegen den Weiterbau der A49 ist nicht interpretierbar

Sören Bartol nimmt auf seinem Facebook-Auftritt wie folgt Stellung zu den aktuellen Klagen gegen den Weiterbau der A49:

"Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu den Klagen gegen den Weiterbau der A49 ist nicht interpretierbar. Es bestätigt die vorangegangene Rechtsprechung. Und wenn die letzte Klage am 2. Juli verhandelt und dann entschieden wird, gibt es endgültige Klarheit. Dann kann der Bau der A49 vergeben werden. Ich respektiere die Meinung, die Hartnäckigkeit und Entschlossenheit einer*eines jeden A49 Gegner*in. Ich habe in meinen politischen Entscheidungen alle Argumente abgewogen. Habe mit fast allen diskutiert und kommuniziert. Ich habe mich am Ende, zusammen mit der Mehrheit meiner Region, der Mehrheit im Landtag und der Mehrheit im Bundestag, für die A49 entschieden.

Viel zu lange wurde über dieses Projekt diskutiert und gestritten. Es ist gut, dass jede Planung in Deutschland gerichtlich überprüft werden kann. Wir leben in einem Rechtsstaat. Dazu gehört dann aber auch, dass Gerichtsurteile und politische Mehrheitsentscheidungen respektiert werden. Ich erwarte von den Naturschutzverbänden, allen Gegner*innen der A49, den Baumbesetzer*innen, dass sie diese demokratischen Prozesse akzeptieren. Friedlicher Protest ist ein konstitutives Element unseres Landes. Daran darf es NIEMALS Zweifel geben.

Aber ich will keine Bilder sehen, wie Menschen von oben in den Bäumen auf andere Menschen urinieren. Ich will keine Aktionen, bei denen irgendetwas, irgendwo sinnlos zerstört oder zur Gewalt aufgerufen wird. Ich möchte unsere Polizist*innen nicht in Einsätzen sehen, wo sie in schwindelerregender Höhe Leute von den Bäumen holen müssen. Das gefährdet sowohl die Aktivist*innen wie auch die Polizisten, die nur ihren Job machen."