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26.04.2024

Renaturierung des Bärenbachs, Stadt Stadtallendorf, Ortsteil Stadtallendorf, Landkreis Marburg-Biedenkopf; Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 UVPG

Die Firma FAUDI Aviation GmbH hat die naturnahe Umverlegung und strukturelle Aufwertung des Gewässers III. Ordnung „Bärenbach“ beantragt. Der Bärenbach soll im nördlichen Bereich des Betriebsgeländes teilweise geöffnet und naturnah umverlegt werden. Der westliche momentan sehr gradlinig verlaufende Teilabschnitt des Bärenbachs soll durch die Ausgestaltung einer flacheren und breiteren Gewässerparzelle strukturell aufgewertet werden.

Für dieses Vorhaben war nach § 7 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S .94), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen. Bei der o. g. Maßnahme ist dies nur dann der Fall, wenn die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

Die Maßnahme führt zu einer Verbesserung der Gewässerstruktur des renaturierten Gewässerabschnitts und entspricht damit den Zielen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG). Weiterhin wird die ökologische Wertigkeit des Gewässerabschnittes als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten deutlich erhöht.
Die Maßnahme führt zu einer Aufwertung für das Landschaftsbild und der Erholungseignung. Auswirkungen auf die Erholungseignung des Standortes, des Grabens und seines Ufersaums sowie die Pflanzen und Tiere sind nur temporär während der Bauphase.

Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Untere Wasserbehörde des Landkreise Marburg-Biedenkopf

Gez. Wischka, 04.04.2023

Die Unterlagen können bei Interesse nach Terminabspache im Rathaus eingesehen werden. Für Termine wenden Sie sich bitte an das Vorzimmer des Fachbereichs 4, Tel. 06428 707-301.

Bereitstellungstag: 26.04.2024