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17.06.2020

Gefährliche Raupe auf dem Vormarsch

Der Eichenprozessionsspinner breitet sich immer mehr aus. Wegen der giftigen Raupe müssen auch in Stadtallendorf immer wieder Spazierpfade oder Radwege abgesperrt werden, bis die Gefahr beseitigt ist.

Der Eichenprozessionsspinner ist eine kleine Nachtschmetterlingsart. Im Larvenstadium wandern generell mehrere Tiere in Kolonnenformation, also prozessionsartig, umher; daher stammt der Name. Die Raupen dieses Schmetterlings ernähren sich von Eichenblättern und sind fast ausschließlich auf diesen Baumarten anzutreffen. Die Raupen sind nicht für die Bäume gefährlich, bilden aber ein hohes Gefahrenpotenzial für den Menschen. Sie tragen mit kleinen Haken versehene Härchen, die bei Berührung mehr oder weniger heftige Reaktionen hervorrufen. Innerhalb von 24 Stunden nach dem Kontakt lösen die Raupenhaare an Haut, Augen oder Atemwegen Juckreiz, Ausschlag und andere gesundheitliche Probleme aus, die unter Umständen bis zum allergischen Schock reichen können. Die Raupen wurden in den vergangenen Jahren auch in Stadtallendorf sowohl an den Straßen- und Parkbäumen als auch am Waldrand festgestellt. Durch eine möglichst frühe Bekämpfung kann vermieden werden, dass im späteren Frühjahr einige öffentliche Anlagen und Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel die Kinderspielplätze zeitweilig schließen müssen.

Wenn im späten Frühjahr und Sommer dann doch Nester an Bäumen entdeckt werden, müssen gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu beseitigen. Um der Gesundheitsgefährdung für Menschen vorzubeugen, werden ausgewachsene Raupen und deren Nester von Fachleuten entfernt. Bei der Beseitigung mittels Industriesaugern müssen spezielle Schutzanzüge getragen werden.

Sollte jemand einen Larvenbefall feststellen, ist das Ordnungsamt der Stadt Stadtallendorf unter der Telefonnummer 06428/707-222 oder per Mail ordnungspolizei@stadtallendorf.de mit einer möglichst genauen Ortsangabe zu informieren. Es sorgt für die Absperrung des betroffenen Bereichs und gibt die Meldung an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung weiter, von wo aus die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden. Die Beseitigung sollte aus gesundheitlichem Interesse unbedingt den Fachleuten überlassen werden.

Bei der Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern auf privaten Flächen ist der jeweilige Grundstückseigentümer in der Pflicht. Er muss die Beseitigung auf seine Kosten veranlassen. Insbesondere dann, wenn die befallenen Bäume auf einem öffentlich zugänglichen Grundstück stehen oder an ein solches angrenzen.