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14.03.2019

Durchführung der jährlichen Standsicherheitsprüfung auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Stadtallendorf

Die Kommunen haben nach ständiger Rechtsprechung alljährlich im Frühjahr alle Grabsteine auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf unseren Friedhöfen. Die Standsicherheitsprüfungen dienen der Unfallverhütung und werden von einem Prüfberechtigten durchgeführt.

Die Standsicherheitsprüfung der Grabmalanlagen erfolgt nach den Vorgaben der VSG 4.7 (Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien der Sozialversi-cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) unter Verweis auf die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal-2019) der Deutschen Natursteinakademie und den Vorgaben der Friedhofsordnung der Stadt Stadtallendorf in der aktuell gültigen Fassung. Alle nicht standsicheren Grabmalanlagen erhalten einen aufgeklebten Warnhinweis.

Die Mitarbeiter des städt. Baubetriebshofes werden in der Zeit vom

Montag, 25.03. bis Freitag, 29.03.2019

die diesjährige Prüfung vornehmen.

Soweit Sie dem Prüfer bei seiner Arbeit „über die Schulter schauen“ möchten, können Sie unter der Tel. Nr. 06428 707420 die genauen Termine erfragen.

Nach Abschluss der Prüfung werden dann die Nutzungsberechtigen der beanstandeten Grabmalanlagen von uns benachrichtigt.

Stadtallendorf, 13.03.2019

Magistrat der Stadt Stadtallendorf
Fachbereich 4
Bahnhofstraße 2
35260 Stadtallendorf