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Bebauungsplans Nr. 102 »Radweg K 92 (Rheinstraße)«

Öffentliche Bekanntmachung Nr. 63/2019

Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf Bebauungsplan Nr. 102 „Radweg K92 (Rheinstraße)“ in der Kernstadt

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt zusammen mit der Umweltprüfung im Zeitraum vom: Montag den 06.01.2020 bis einschließlich Freitag den 07.02.2020 während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich IV - Bauen, Umwelt und Grundstücksangelegenheiten, Zimmer 2.63, öffentlich aus; die Unterlagen werden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen in dem o.g. Zeitraum auch über die Internetseite der Stadt Stadtallendorf: www.stadtallendorf.de jedermann zugänglich gemacht werden und heruntergeladen werden können.
Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
Für die Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung inkl. Eingriffs-/Ausgleichsplanung erstellt, um mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu überprüfen. Diese Überprüfung der umweltrelevanten Schutzgüter erfolgt mit Hilfe fachspezifischer Ausarbeitungen, so dass in folgender Weise hinreichende Aussagen bezüglich der Erheblichkeit von Schutzgutbeanspruchungen getroffen werden konnten.
Der Ausgleich der nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft soll der städtischen Sammelausgleichsmaßnahme „Biotopentwicklung Briel-Kreuzborn“ zugeordnet werden.
Der Umweltbericht gelangt zu der Einschätzung, dass übergeordnete Ziele der Verwirklichung der Planung nicht entgegenstehen. Besondere ökologische Wechselwirkungen, die sich über die Einzelbetrachtung der Schutzgutfolgen hinaus ergeben könnten, wurden nicht erkannt. Mögliche Konfliktsituationen bewegen sich im Rahmen der gesetzlichen und fachlichen Regelungsgebote und sind überwindbar.
Die Erheblichkeit der Planung wird in Bezug auf Biologische Vielfalt, Boden, Mensch und Wasser mit Auswirkungen verbunden sein. Mögliche Schutzgutfolgen sind durch Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen zur Vermeidung und Minderung sowie zum Eingriffs-Ausgleich auf ein verträgliches Maß begrenzbar.
Zur fachlichen Klärung, ob gem. den Anforderungen des § 1a Abs. 3 BauGB der Umsetzung des Bebauungsplans keine absehbaren unausräumbaren artenschutzrechtlichen Hindernisse entgegenstehen, wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens eine „Erhebung und Folgenbeurteilung zur „Biologische Vielfalt“ durchgeführt, die als Anlage der Umweltprüfung beigefügt ist.
Demnach wurden im Plangebiet keine geschützten Biotope i.S. § 30 BNatSchG bzw. 19 HAGBNatSchG festgestellt. Lebensraumtypen (LRT) und Lebensstätten i.S. §19 BNatSchG sind im Geltungsbereich nicht vorhanden.
Artenschutzrechtliche Verbote oder Anforderungen aus den NATURA 2000-Geboten stehen einer Umsetzung nicht entgegen.
Aus den Erhebungen und Analysen zur Biologischen Vielfalt sind demnach keine spezifischen Anforderungen an das Bauleitplanverfahren ableitbar.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sind Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenbereichen eingegangen:
Von Seiten der Forstverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass durch die geplante Baumaßnahmen Waldflächen i.S. des Hess. Waldgesetzes beansprucht werden. Hierfür ist eine Rodungsgenehmigung erforderlich.
Durch Versorgungsträger und Wasserbehörden wurde auf die Lage des Plangebietes innerhalb der Schutzzone II des Wasserschutzgebietes der Wasserwerke Wohratal und Stadtallendorf und auf die hierzu erlassen Schutzgebietsverordnung hingewiesen, die in der weiteren Ausführungsplanung zu beachten ist. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Planungen zum Bau der BAB A49 sowie die dazu erforderliche Tieferlegung der B 454 und den geplanten Ausbau des Herrenwaldstadions hingewiesen. Zur Sicherstellung der Wasserversorgung wurde auf die Erforderlichkeit einer frühzeitigen Koordination dieser Planungen hingewiesen.
Die Bodenschutzbehörden wiesen auf die Erforderlichkeit zur Berücksichtigung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes in der Bauleitplanung hin.
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes sowie der Entwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).

Stadtallendorf, 13.12.2019

Der Magistrat der
Stadt Stadtallendorf



Christian Somogyi
Bürgermeister

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Planungsunterlagen:
Die nachfolgenden Entwurfsbestandteile sind als PDF-Dokumente erstellt, die mit einem entsprechenden Programm (z.B. mit dem kostenlosen „Adobe Reader“) gelesen und ausgedruckt werden können.

BPL_K92_Radweg_A_Begruendung

BPL_K92_Radweg_B1_Umweltbericht

BPL_K92_Radweg_B2-AnlBioArtschutz

BPL_K92_Radweg_B3-Bestand

BPL_K92_Radweg_C_Festsetzungen

BPL_K92_Radweg_D_Planteil