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Instrumentenflugberechtigung erwerben
[Nr.99080043000000 ]

Leistungsbeschreibung

Der Betrieb unter Instrumentenflugregeln (IFR) in einem Flugzeug, Hubschrauber, Luftschiff oder einem Luftfahrzeug mit vertikaler Start- und Landefähigkeit ist nur Inhabern der Pilotenlizenzen PPL, CPL, MPL und ATPL mit einer der Luftfahrzeugkategorie angemessenen Instrumentenflugberechtigung (IR) erlaubt.

An wen muss ich mich wenden?

An das Luftfahrt-Bundesamt.

Anträge / Formulare

Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten des Luftfahrt-Bundesamtes.

Fachlich freigegeben am

24.09.2013

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung