Seiteninhalt

Ingenieurkammer Hessen - Mitgliedschaft beantragen
[Nr.99147003060000 ]

Leistungsbeschreibung

Bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gibt es 2 Formen der Mitgliedschaft:

Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind (Beratende Ingenieure, Stadtplaner).

Angestellte Ingenieure können der Kammer freiwillig beitreten.

Die Kammer führt Listen über

  • Beratende Ingenieure,
  • Stadtplaner - IngKH,
  • freiwillige Mitglieder,
  • Nachweisberechtigte, Bauvorlageberechtigte und Prüfsachverständige,
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Bestellung durch IngKH),
  • Fachplaner.

Als Pflichtmitglieder gehören der Ingenieurkammer alle

  • in die Liste der Beratenden Ingenieure oder
  • in die Liste der Stadtplaner - IngKH

eingetragenen Personen an.

An wen muss ich mich wenden?

An die Ingenieurkammer Hessen:

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular/Personalbogen
  • Beglaubigte Abschriften der Ingenieur-Examens-Urkunden oder Bachelor- und Masterurkunde sowie das Diploma Supplement bzw. die amtlichen Bestätigung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Hessischen Ingenieurgesetz vom 15.07.1970 (GVBI. I S. 407)
  • Nachweise (Zeugnisse, Referenzliste etc.) über die praktische, mindestens 3 Jährige Ingenieurtätigkeit
  • Ggf. Mitgliedsurkunde des Beratenden Ingenieurs einer anderen Ingenieurkammer
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Erklärung der beruflichen Unabhängigkeit
  • Zuordnung zu Fachgruppen und/oder Arbeitskreisen
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
  • Einzugsermächtigung für einmalige Prüf - und Eintragungsgebühr sowie die jährliche Beitragsrechnung

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Kosten für das Prüf-und Eintragungsverfahren betragen 150,00 Euro.
  • Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig.
    Grundlage ist die Beitragsordnung der Ingenieurkammer Hessen.

Fachlich freigegeben am

12.12.2014

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und Ingenieurkammer Hessen