Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 105 »Am Haselstrauch«
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 62/2023
Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf, Kernstadt
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 105 „Am Haselstrauch“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 09.09.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 105 „Am Haselstrauch“ beschlossen.
Im Nordosten der Kernstadt Stadtallendorfs befindet sich das Gebiet der sog. WASAG-Siedlung. Am östlichen Rand dieses Quartiers, liegt eine städtebauliche Brachfläche innerhalb des Wohngebiets, die durch die Straßen Eulenweg, Am Haselstrauch und Habichtstraße begrenzt wird. Auf dieser Fläche möchte ein privater Vorhabenträger ein Wohnnutzung etablieren. Ziel des Bebauungsplans ist daher die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines „allgemeinen Wohngebiets“ (WA). Die Planung dient somit der Reaktivierung und städtebaulichen Neuausrichtung einer städtebaulichen Brache und damit „Maßnahmen der Innenentwicklung“
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst in der Flur 39, Gemarkung Stadtallendorf die Flurstücke: 303/6, 303/7,303/8, und 307/74 und besitzt eine Größe von rd. 0,35 ha.
Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan Maßnahmen der Innenentwicklung dient, beabsichtigt die Stadt Stadtallendorf diesen nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich geht aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).
2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Entwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Haseltrauch“ inkl. Begründung liegen im Zeitraum vom
Montag, den 06.11.2023 bis einschließlich Freitag, den 08.12.2023
im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich 4, 1. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen sowie die Bekanntmachung in dem o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf unter dem nachfolgend genannten Link:
https://www.stadtallendorf.de/Leben/Bauen-Wohnen/Öffentlichkeitsbeteiligung
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt werden.
Anregungen können im o.g. Zeitraum in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse: magistrat@stadtallendorf.de zu übermitteln. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Die räumliche Lage des Plangebiets sowie der Entwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).
Räumliche Lage (OpenStreetMap – unmaßstäblich)
Räumlicher Geltungsbereich und
Entwurf des Bebauungsplans (unmaßstäblich)
Stadtallendorf, 18.10.2023
Der Magistrat der
Stadt Stadtallendorf
Christian Somogyi
Bürgermeister
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Oberhessische Presse - 28.10.2023 - Bekanntmachung Nr. 622023
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BPLNr105AmHaselstrauch_A1_BioArtsch