Seiteninhalt
07.06.2022

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49/50 »Gewerbegebiet Nordost, 2. Änderung«

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49/50 »Gewerbegebiet Nordost, 2. Änderung«

Öffentliche Bekanntmachung Nr. 28/2022

Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf, Kernstadt
Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 49/50 „Gewerbegebiet Nordost, 2. Änderung“



1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 25.06.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49/50 „Gewerbegebiet Nordost, 2. Änderung“ in der Kernstadt beschlossen.
Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt rd. 3,5 ha und umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke in der Flur 17, Gemarkung Stadtallendorf:

Flurstücke: 1/1, 4/1, 4/2, 5, 6, 8/1 (tw.), 57 (tw.), 60/1 (tw.) und 65/1 (tw.).

Die Bauleitplanung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des südwestlichen Abschnitts des „Gewerbegebiets Nordost“. Die Planung dient der Erweiterung des Werksgeländes eines ortsansässigen Industrieunternehmens. Sie ist insofern im öffentlichen Interesse. Es ist geplant, ein „Gewerbegebiet“ gem. § 8 Baunutzungsverordnung festzusetzen.
Die räumliche Lage des Plangebiets sowie des Geltungsbereichs gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor.


2. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung sowie ein Konzeptentwurf zur Umweltprüfung und ein Schalltechnisches Gutachten liegen in der Zeit von
Dienstag, den 07.06.2022 bis einschließlich Freitag, den 15.07.2022
im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich 4, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Die Unterlagen werden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Stellungnahmen können während des o.g. Zeitraums vorgebracht werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf, unter dem nachfolgend genannten Link:
https://www.stadtallendorf.de/
eingesehen und heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Die räumliche Lage sowie der Vorentwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).




Stadt Stadtallendorf, 23.05.2022
Der Magistrat der Stadt Stadtallendorf


Christian Somogyi
Bürgermeister

Bekanntmachung Nr. 28/2022

A1 Begründung

B1_UmwKonz

B2_BestPlan

C_Festsetzungen

D_Planteil