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07.08.2023

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 »Volkspark, 3. Änderung«

Öffentliche Bekanntmachung Nr. 41/2023
Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf, Kernstadt
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „Volkspark, 3. Änderung“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 01.06.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „Volkspark, 3. Änderung“ in der Kernstadt beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiluft-Sporthalle im Heinz-Lang-Park. Im nordöstlichen Teilbereich des Parks soll daher eine Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz/Bolzplatz“ festgesetzt werden. Innerhalb des Plangebiets wird eine „überbaubare Grundstücksfläche“ festgesetzt, in der die o.g. Freiluft-Sporthalle errichtet werden soll.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 52/2 (teilweise) in der Flur 30, der Gemarkung Stadtallendorf und umschließt eine Fläche von ca. 0,4 ha.
Der Bebauungsplan dient Maßnahmen der Innenentwicklung und soll nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Der räumliche Geltungsbereich geht aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).
2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Entwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung mit Begründung liegen im Zeitraum vom

Montag, den 07.08.2023 bis einschließlich Freitag, den 15.09.2023
im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich 4, 1. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen sowie die Bekanntmachung in dem o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf unter dem nachfolgend genannten Link:
https://www.stadtallendorf.de/Leben/Bauen-Wohnen/Öffentlichkeitsbeteiligung
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt werden.
Anregungen können im o.g. Zeitraum in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse: magistrat@stadtallendorf.de zu übermitteln. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Die räumliche Lage des Plangebiets sowie der Entwurf der Bebauungsplanänderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).

Stadt Stadtallendorf, 24.07.2023
Der Magistrat der Stadt Stadtallendorf

Otmar Bonacker
Erster Stadtrat
BPLNr22_Volkspark3Aend_A_Begruendung
BPLNr22_Volkspark3Aend_B_Festsetzungen
BPLNr22_Volkspark3Aend_C_Planteil