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18.12.2023

Öffentliche Bekanntmachung Nr. 78/2023

Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf, Kernstadt

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 99 „Schmiedeweg“
– als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB –

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 31.03.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 99 „Schmiedeweg“ beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist die Anpassung der bislang auf gewerbliche Nutzungen ausgerichteten Plangebietskonzeption im südöstlichen Abschnitt an die der Stadt vorgestellte Bebauungskonzeption eines urbanen Quartiers aus Wohnen, Dienstleistungen und ergänzenden Nutzungen.
Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke Nrn.: 398 und 399, Flur 39, in der Gemarkung Stadtallendorf mit einer Gesamtfläche von ca. 1,7 ha.
Der Bebauungsplan dient Maßnahmen der Innenentwicklung und soll nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Der räumliche Geltungsbereich und der Entwurf der Bebauungsplanänderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandeter Bereich).

2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 99 „Schmiedeweg“ inkl. Begründung liegen im Zeitraum vom

Dienstag, den 19.12.2023 bis einschließlich Freitag, den 02.02.2024

im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich 4, 1. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen sowie die Bekanntmachung in dem o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf unter dem nachfolgend genannten Link:

https://www.stadtallendorf.de/Leben/Bauen-Wohnen/Öffentlichkeitsbeteiligung

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt werden.
Anregungen können im o.g. Zeitraum in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse: magistrat@stadtallendorf.de zu übermitteln. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Die räumliche Lage des Plangebiets sowie der Entwurf der Bebauungsplanänderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).

Stadtallendorf, 11.12.2023 Der Magistrat der Stadt Stadtallendorf


Christian Somogyi
Bürgermeister

Begründung

Festsetzungen

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